(1) Die Schließfächer sind für die Benutzer und Benutzerinnen der Bibliothek bestimmt.
(2) Die Bereitstellung eines Schlüssels erfolgt gegen einen gültigen Ausweis als Pfand.
(3) Der Schlüssel muss noch am gleichen Öffnungstag spätestens zur Schließung der
Bibliothek zurückgegeben werden.
(1) Die Bereichsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek, deren Medien nur in den Bibliotheksräumen genutzt werden dürfen. Ausleihen sind in Sonderfällen
möglich.
(2) Grundsätzlich nicht entleihbar sind ungebundene Zeitschriftenhefte, Nachschlagewerke, Monographien mit roter Markierung über dem Signaturschild, Monographien mit Erscheinungsdatum
vor 1900, Bücher aus den Semesterapparaten, sowie unveröffentlichte Abschlussarbeiten.
(3) Dozenten und wissenschaftliches Personal der Fakultät für Mathematik und Informatik und des Instituts für Computerlinguistik sind berechtigt, Bücher und gebundene
Zeitschriften aus der Bibliothek in die Dienstzimmer zu entleihen.
(4) Examenskandidaten in Studiengängen der Fakultät für Mathematik und Informatik erhalten gegen Vorlage einer Bestätigung des Betreuers oder der Betreuerin ein Semester
lang das Recht, bis zu 5 Monographien zu entleihen. Die Ausleihfrist beträgt eine Woche. Nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal besteht die Möglichkeit der Verlängerung.
(5) Bücher und Zeitschriften können stets kurzfristig (für maximal einen Tag) zur Anfertigung von Kopien entliehen werden. Studierende sowie Mitglieder anderer Fakultäten
müssen dabei einen gültigen Ausweis als Pfand hinterlegen.
(6) Zur Ausleihe ist ein Leihschein pro Titel auszufüllen und bei der Bibliotheksaufsicht abzugeben.
(7) Die MitarbeiterInnen der Bibliothek können die entliehenen Bücher bei Bedarf jederzeit zurückfordern. Die Bücher müssen dann innerhalb eines Werktages
zurückgegeben werden. Ist der Entleiher oder die Entleiherin längere Zeit abwesend, können die angeforderten Bücher aus dem Dienstzimmer geholt werden. Der Entleiher/die Entleiherin wird
darüber schriftlich informiert.
(1) Diese Durchführungsbestimmungen sind durch Veröffentlichung im Eingangsbereich der Bereichsbibliothek bekannt zu machen. Sie treten am Tage nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.